Wie vom Kommunikationsplattformen-Gesetz (KoPl-G) vorgesehen, veröffentlichen wir heute unseren ersten halbjährlichen KoPl-G-Transparenzbericht für die Monate April bis September 2021.
Das KoPl-G verpflichtet Kommunikationsplattformen in Österreich unter anderem dazu, ein Verfahren für den Umgang mit Meldungen von vermeintlich rechtswidrigen Inhalten im Sinne des Ko-Pl-G bereitzustellen. Darunter fallen zum Beispiel Inhalte, die Beleidigung, Erpressung oder Verhetzung im Sinne des österreichischen Strafrechts darstellen. Solche Inhalte können über das KoPl-G-Meldeformular von Instagram, das über ein Auswahlmenü zu dem jeweiligen Inhalt oder im Help Center zu erreichen ist, gemeldet werden.
Das KoPl-G sieht zudem einen Transparenzbericht vor, der halbjährlich veröffentlicht werden soll, wenn die Plattform mehr als 1 Million registrierte Nutzer*innen aufweist. Dieser beinhaltet unter anderem die Gesamtzahl der übermittelten KoPl-G-Meldungen, die Anzahl der Kopl-G-Meldungen, die zu Löschung oder Sperrung von Inhalten geführt haben sowie Informationen darüber, wie viele Personen in die Bearbeitung von KoPl-G-Meldungen eingebunden sind.
Wir möchten, dass Menschen auf Instagram respektvoll miteinander umgehen und sich wohl und sicher fühlen. Hierzu haben wir Gemeinschaftsrichtlinien, die festlegen, was auf Instagram erlaubt ist und was nicht. Dazu zählt selbstverständlich auch die Einhaltung von Gesetzen. Inhalte, die gegen unsere Gemeinschaftsrichtlinien verstoßen, werden entfernt und wir arbeiten kontinuierlich daran, dass die Menschen auf unserer Plattform nicht mit unangemessenen Inhalten in Berührung kommen. Auch in Zukunft werden wir weiter in diesen Bereich investieren, damit Instagram eine Plattform bleibt, auf der sich jede*r wohlfühlen und frei äußern kann.